Videoüberwachung mit KI für Unternehmen

Videoüberwachung, die erkennt statt nur filmt.

DSGVO-konforme Videoüberwachung: KI-Kameras erkennen Personen und Ereignisse, Speicherung lokal auf Ihrer eigenen Infrastruktur. Wir beraten ehrlich, was bei Ihnen zulässig ist – und was nicht. Rund 1.000 Projekte in 20 Jahren hat CMIT für Unternehmen der Region umgesetzt.

Klassische Kameras filmen. Mehr nicht. Einbruchsopfer merken den Schaden oft erst Tage später und stehen dann vor Stunden nutzloser Aufnahmen.

KI-gestützte Kameras arbeiten anders: Sie erkennen Personen, Fahrzeuge und ungewöhnliche Bewegungen und melden nur das, was wirklich zählt.

Sie bekommen eine Benachrichtigung, wenn nachts jemand über den Hof geht, nicht wenn sich eine Plastiktüte bewegt. Statt 24 Stunden Bildmaterial zu sichten, schauen Sie nur hin, wenn etwas passiert ist.

DSGVO-konform, ehrlich erklärt

Videoüberwachung ist kein Rechtsvakuum. Wir sagen Ihnen vor der Installation, was bei Ihnen zulässig ist und was nicht. Wenn eine Kamera nicht erlaubt ist, sagen wir das. Auch wenn es schlecht für den Auftrag ist.

Was erlaubt ist

  • Eigene Flächen überwachen: Eingang, Parkplatz, Lager, Hof.
  • Deutliche Kennzeichnung der überwachten Bereiche, zum Beispiel mit Hinweisschildern.
  • Feste Speicherfristen: Aufnahmen werden nach kurzer Zeit automatisch gelöscht.

Was nicht erlaubt ist

  • Öffentliche Gehwege und Nachbargrundstücke mitfilmen.
  • Mitarbeiter heimlich oder dauerhaft am Arbeitsplatz überwachen.
  • Aufnahmen ohne Zweck und ohne Löschkonzept horten.

Eigene Infrastruktur statt Cloud-Abo

Viele Kamera-Systeme wollen Ihre Daten in die Cloud eines US-Anbieters schicken und Ihnen dafür ein monatliches Abo verkaufen. Bei uns nicht. Ihre Aufnahmen bleiben auf Ihrem eigenen Server oder NAS in Ihrem Haus. Kein Abo-Zwang, keine fremden Rechenzentren, keine Abhängigkeit von einem Anbieter, der Ihre Daten als Geschäftsmodell betrachtet.

Was wir installieren

Kameras für innen und außen

Robust, nachtsichtfähig, auf Ihre Flächen ausgerichtet.

Aufzeichnung auf eigenem Server oder NAS

Ihre Daten bleiben in Ihrem Haus.

KI-Auswertung

Personen- und Ereigniserkennung statt Dauer-Rauschen.

Alarmmeldung

Benachrichtigung aufs Handy, wenn etwas passiert.

Sicherer Fernzugriff

Sie schauen von überall rein, verschlüsselt und nur Sie allein.

Für Hotels und Gewerbe

Hotels

Eingangsbereich, Parkplatz, Lieferzone und Lager im Blick, DSGVO-konform und klar gekennzeichnet. Rezeption und Gastbereiche richten wir so ein, dass Ihre Gäste sich sicher fühlen, nicht beobachtet. Gerade nachts, wenn nur eine Person im Haus ist, gibt eine Kamera mit Erkennung dem Team ein gutes Gefühl. Mehr dazu unter IT für Hotels.

Gewerbe und Handel

Lager, Ladenfläche, Hof und Zufahrt. Bei Einbruch oder Vandalismus haben Sie Beweise statt Vermutungen, und Ihre Versicherung bekommt aussagekräftiges Material. Mehr dazu unter IT für Gewerbe & Handel.

FAQ

Häufige Fragen zur Videoüberwachung

Was kostet eine Videoüberwachung?

Die Investition richtet sich nach der Zahl der Kameras und der Größe der zu überwachenden Flächen, deshalb nennt die CMIT Systemhaus GmbH die Zahl erst nach einem Sicherheits-Check vor Ort. Laufende Cloud-Gebühren fallen dabei nicht an, weil die Aufnahmen im Haus bleiben.

Gespräch und Sicherheits-Check zuerst, Angebot danach. Aufzeichnung auf eigenem Server oder NAS statt Kamera-Abo. Wartung und Updates laufen über die Betreuung.

Darf ich meine Mitarbeiter filmen?

Dauerhafte Überwachung von Arbeitsplätzen ist in der Regel nicht zulässig. Die CMIT Systemhaus GmbH richtet Bereiche wie Lager oder Kasse oft so ein, dass der Zweck erfüllt ist, ohne Mitarbeiter dauerhaft zu filmen.

Heimliche Überwachung ist nicht erlaubt. Zulässige Variante: Erfassung von Vorgängen an Kasse und Warenausgang statt Personen am Arbeitsplatz. Umsetzung wird vor der Installation besprochen, nicht danach.

Wie lange dürfen wir Aufnahmen speichern?

Üblich sind wenige Tage, zum Beispiel 72 Stunden, danach löscht das System automatisch. Die Frist legen Sie gemeinsam mit der CMIT Systemhaus GmbH fest und dokumentieren sie für die DSGVO.

Automatische Löschung statt manuellem Aufräumen. Feste Speicherfrist als Teil des Löschkonzepts. Kürzere Frist heißt weniger Datenrisiko.

Was müssen wir als Betreiber datenschutzrechtlich beachten?

Erlaubt ist die Überwachung eigener Flächen wie Eingang, Parkplatz, Lager und Hof, mit deutlicher Kennzeichnung der Bereiche und festen Löschfristen. Nicht erlaubt sind öffentliche Gehwege, Nachbargrundstücke und das Horten von Aufnahmen ohne Zweck, und wenn eine Kamera bei Ihnen nicht zulässig ist, sagt die CMIT Systemhaus GmbH das vor der Installation.

Kennzeichnung der überwachten Bereiche, zum Beispiel mit Hinweisschildern. Zweckbindung und Löschkonzept gehören zur Einrichtung. Die rechtliche Bewertung im Einzelfall bleibt bei Ihren Beratern.

Wo liegen unsere Videoaufnahmen?

Die CMIT Systemhaus GmbH legt Ihre Aufnahmen auf Ihrem eigenen Server oder NAS im Haus ab, nicht in der Cloud eines US-Anbieters. Es gibt keine monatlichen Abo-Gebühren und keine Abhängigkeit von einem fremden Rechenzentrum.

Eigene Infrastruktur statt Kamera-Abo. Sicherer Fernzugriff auf das System statt Datenexport in die Cloud. Speicherbedarf wird vor dem Kauf berechnet.

Sicherheits-Check für Ihr Objekt

Wir schauen uns Ihr Gebäude an, gehen mit Ihnen die kritischen Punkte durch und sagen Ihnen ehrlich, wo Kameras sinnvoll sind und wo nicht. Danach bekommen Sie ein klares Angebot, ohne Kleingedrucktes und ohne laufende Cloud-Gebühren. Kostenlos und unverbindlich.

Rene Mandryka, Geschäftsführer
Ihr Ansprechpartner Rene Mandryka Geschäftsführer